| Aktuelle Zinsen |
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- Die neuen steuerlich relevanten Zinssatze ab 14.12.2011 betreffend Finanzamt: Auf Grund der Senkung des Basiszinssatzes von 0,88 % auf 0,38 % wurden ab 14.12.2011 auch die Stundungszinsen für Abgabenschulden und die Anspruchs- und Aussetzungszinsen gesenkt. Für die neu ab 1.1.2012 eingeführten Berufungszinsen beträgt der Zinssatz ebenfalls 2,38 %. - Verzugszinsen der SVA Wer die Beiträge an die SVA nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, muss ab 1.1. 2012 mit Verzugszinsen in Höhe von 8,88% rechnen. |




