Meldeverstöße – Ende der Übergangsphase

Seit der Einführung der mBGM per 1.1.2019 sind ausschließlich Meldefristverstöße im Zusammenhang mit Anmeldungen geahndet worden. Sanktionen für verspätet oder nicht erstattete mBGM sowie Abmeldungen wurden ausgesetzt. Diese gesetzliche Übergangsphase endete per 31.8.2020! Ab September 2020 fallen für Meldefristverletzungen nunmehr Säumniszuschläge an. Die ab 1.9.2020 gültigen Regelungen im Überblick …