Corona-Update 26.01.2021

Information der ÖGK: Zahlungsinformation und Ratenansuchen

Das gesetzliche Zahlungsziel zur Reduzierung coronabedingter Beitragsrückstände mit 31.3.2021 rückt näher. Um eine frühzeitige Planung im Umgang mit ausständigen Beiträgen zu erleichtern, versendet die Österreichische Gesundheitskasse Anfang Februar eine Zahlungsinformation. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit können individuelle Ratenvereinbarungen getroffen werden.

Reminder: Antragsfrist für die Investitionsprämie (7 % bzw. 14 %) endet am 28.2.2021. Rasch noch zeitgerecht Anträge stellen.

Die Antragstellung läuft noch bis 28. Februar 2021. Förderungsfähig sind Unternehmer (iSd UGB) aller Branchen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden – und zwar vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Großunternehmen. Wesentliche Voraussetzung ist, dass „erste Maßnahmen“ (z.B. Bestellung, Auftragserteilung, Baubeginn) in der Zeit vom 1.8.2020 bis spätestens 28.2.2021 gesetzt werden. Diese Frist wird laut aws-Homepage bis 31.05.2021 verlängert. Der Antrag ist aber trotzdem bis 28.02.2021 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch bei der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Was ist der neue Verlustersatz? Davon zu unterscheiden ist der Fixkostenzuschuss II.

Neben den bereits bestehenden Förderprogrammen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit heimischer Unternehmen wurde nun neben dem Lockdown-Umsatzersatz (für Nov und Dez 2020) und der Verlängerung des Fixkostenzuschusses (Fixkostenzuschuss II) ein sogenannter Verlustersatz eingerichtet. Der Verlustersatz ist – wenn man so will – eine Variante des Fixkostenzuschuss II, mit dem Unternehmen ein Teil ihrer Verluste in den gewählten Betrachtungszeiträumen (16.9.2020 – 30.6.2021) kompensiert werden soll. Beide Varianten (Fixkostenzuschuss II und Verlustersatz) können nicht kumuliert werden. Es ist daher vor Beantragung abzuwägen, welche Variante gewählt wird. Wurde bereits ein Fixkostenzuschuss II beantragt, kann allerdings vor Beantragung der 2. Tranche in den Verlustersatz gewechselt werden.

Ausfallsbonus als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II ab Jänner 2021. Geplante Antragstellung ab 16. Februar 2021.

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Pressekonferenz am 17. Jänner 2021 den Ausfallsbonus ab Jänner 2021 als neue Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen angekündigt. Die bis dato bekannten Eckpunkte:
  • Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 wirksam.
  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich jeweils zur Hälfte zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II.
  • Der Ausfallsbonus wird betroffenen Unternehmen ab Jänner 2021 als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II gewährt.
  • Die Antragstellung erfolgt über FinanzOnline jeweils ab 16. des Folgemonats, somit voraussichtlich erstmalig möglich ab 16. Februar 2021 für Jänner 2021.
  • Der Ausfallsbonus beträgt max. 60.000 Euro / Monat.