Corona-Update 11.03.2021

NPO-Unterstützungsfonds-Verlängerung:

NPO-Zuschuss für das 4. Quartal 2020 ab 5. März bis 15. Mai 2021 beantragbar. Neue Berechnungsgrundlage für direkt oder indirekt von behördlichen Schließungen betroffene gemeinnützige Vereine.

Finanzamts-Stundungen

Gestundete Abgabenrückstände werden automatisch bis 30.6.2021 (bisher 31.3.2021) verlängert. Antragstellung für COVID-19 Ratenzahlungsmodell von 10. – 30. Juni 2021.

Sozialversicherungs-Stundungen

Coronabedingte Beitragsrückstände werden automatisch bis 30.6.2021 (zuvor 31.3.2021) verlängert. Ratenantrag ab 1.6.2021 möglich.